Staubsaugen an Feiertagen: Was ist erlaubt und was nicht?
An Feiertagen und Sonntagen hat Ruhe im Mietshaus zu herrschen. Doch es kann immer wieder gewisse Umstände geben, an denen zum Staubsauger gegriffen wird. Für andere sind hingegen gerade die Feiertage die einzige Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung gründlich zu reinigen – inklusive staubsaugen. Wer sich nicht gleich den Ärger und Beschwerden der Nachbarn zuziehen will, sollte einige Dinge beachten. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was beim Staubsaugen an Sonn- und Feiertagen zu beachten ist.
Gegenseitig Rücksicht nehmen
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme stets beachten. Ein wichtiger Grundstein, dass alle Mieter friedlich und freundlich miteinander auskommen. Entsprechend sollten Sie immer nur in diesem Maße handeln, wie es auch von Ihrem Nachbarn und anderen Mietern erwartet wird.
Das trifft auch auf den Hausputz zu, der gerade an Wochenenden und Feiertagen zu einer echten Lärmbelästigung werden kann. Denn die meisten Staubsauger arbeiten mit einer lauten Betriebslautstärke und erzeugen entsprechend viel Lärm. Nachbarn fühlen sich daher vor allem am Feiertag oder Sonntag belästigt, ähnlich ist es im Fall von Rasenmähen oder dem Einsatz der Bohrmaschine.
Gesetzliche Ruhezeiten beachten
Grundsätzlich gilt, dass Sonntags und an Feiertagen alle Tätigkeiten zu unterlassen sind, die über Zimmerlautstärke gehen! Entsprechend sollte generell auf Staubsaugen verzichtet werden. Doch was kann man tun, wenn man – aus welchem Grund auch immer – am Feiertag Staubsaugen will / muss? Hier sollte man sich an allgemeine Ruhezeiten orientieren:
- Mittagsruhe gilt zwischen 12 bis 15 Uhr, in manchen Gemeinden zwischen 13 bis 15 Uhr
- Vor 10 Uhr bzw. nach 20 Uhr sollte der Staubsauger an Feiertagen nicht eingeschaltet werden
- Zwischen 22 bis 7 Uhr ist man angehalten, die Geräuschentwicklung in der Wohnung auf Zimmerlautstärke einzuschränken
- Sonderregelungen beachten: Bei den genannten Uhrzeiten handelt es sich um Richtwerte, die nicht nur von Stadt zu Stadt oder Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können, sondern zudem sind auch Hausverwaltungen und Vermieter berechtigt, eine allgemeine Ruheverordnung für das Mehrfamilienhaus festzulegen. In der Hausordnung oder dem Mietvertrag finden Sie weitere Informationen über die Ruhezeiten innerhalb des Gebäudes.
Leise Staubsauger als gute Lösung
Im Handel gibt es wahre Leisemänner unter den Staubsaugern zu kaufen. Es gibt spezielle Modelle, die mit einer Lautstärke von um die 60 bis 65 DB arbeiten. Zum Vergleich: Viele Geräte saugen mit über 75 DB, wobei eine Betriebslautstärke zwischen 70 bis 75 DB als angenehm beschrieben wird.
Tipp! Doch mit einem 60 DB leisen Staubsauger werden Sie keinen Nachbarn stören, da dieser Lärmpegel leiser als eine normale Unterhaltung ist. Während Sie also beim Staubsaugen sogar noch Telefonieren oder Musik hören können, wird der Nachbar von Ihrem Putzeinsatz gar nichts mitbekommen.
Freie Bahn für das Staubsaugen an Feier- und Sonntagen oder auch am späten Abend. Leise Staubsauger haben viele Hersteller wie Rowenta, Bosch oder Philips im Sortiment.
Leise Putz-Alternativen zum Staubsaugen
Doch was tun, wenn man nicht im Besitz eines leisen Staubsaugers ist? In diesem Fall sollten Sie überprüfen, ob es für die Reinigung keine leise Alternative zum Staubsaugen gibt, die keine Lärmbelästigung erzeugt. Und die gibt es:
- Fußboden in Bad, Küche und Flur kann (ausnahmsweise) mit einem Besen oder Wischer ebenfalls gereinigt werden. Eine leise Putz-Alternative zum Staubsauger, mit der sich auf harten Böden jeder Dreck entfernen lässt.
- Teppich bzw. Teppichböden ohne Staubsauger zu reinigen, ist schon etwas schwieriger. Hier bietet sich eventuell ein Akkubesen oder Akku-Staubsauger an, oder man greift auf ein feuchten Lappen / Microfasertuch zurück. Ansonsten bleibt noch das Abbürsten oder man entfernt die gröbsten Staubwolken mit der Hand.
- Um Möbel und andere Flächen vom Staub zu befreien, ist ein feuchter Lappen ebenfalls eine gute Lösung, von der sich garantiert kein Nachbar gestört fühlt.
Vor- und Nachteile des Staubsaugens an Feiertagen
- bestimmte Ruhezeiten, an die sich alle Mieter halten sollten
- keine störenden Geräusche von Nachbarn
- gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich
Tipps: So wird der Lärm beim Staubsaugen reduziert
Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Tipps, die Ihnen helfen, die Lärmbelästigung beim Staubsaugen zu reduzieren.
- Viele moderne Staubsauger lassen sich in ihrer Leistung regulieren. Saugen Sie mit der minimalsten Leistungsstufe, auch wenn es auf Kosten der Sauberkeit gehen kann – allen voran bei tiefen Teppichböden.
- Alle Fenster und Türen im Raum, in dem gesaugt wird /werden soll, sollten geschlossen werden.
- „Quälen“ Sie Ihre Nachbarn nicht unnötig und saugen Sie die Wohnung am besten hintereinander weg, statt immer wieder Pause zu machen. So werden die Nachbarn nicht immer wieder neu „aufgeschreckt“.
- Wenn es sich einrichten lässt und die Säuberung einen Tag warten kann, sollten Sie das Staubsaugen auf einen Werktag verschieben. Das ist die sicherste Variante, bei der Sie kein Risiko für einen Nachbarschaftsstreit eingehen.
- Immer nur auf das Nötigste beschränken.
20 Kommentare und Erfahrungen
Eine wirklich sehr interessante Zusammenfassung.
Wenn jeder ein wenig Rücksicht nimmt, kann man gut Zusammenleben
Diese Ausführungen sind wirklich sehr interessant und auch richtig. Leider jedoch ist das Wort Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft fast ausgestorben.
So auch in unserem Haus. Die Frau über uns saugt grundsätzlich, wenn sie mal Lust (manchmal wochenlang gar nicht)hat bzw. bevor sie Besuch bekommt. hBesonders ärgerlich ist auch, dass diese Person Zeit ohne Ende hat, da sie die meiste Zeit zuhause rumlungert oder in Geschäften streuseln geht. Nur nicht arbeiten.
Ich frage mich, ob ich sie daraufhin mal ansprechen soll!? Auch, weil sie wie ein Trampeltier durch die Wohnung stampft. Wir sind schon total entnervt.
Aber ich weiß ja nicht, was man von einer Person halten soll, die auf ihrem Stayfriends-Profil meint: Man muss sie nehmen wie sie ist.
Vielleicht hat ja jemand mal eine Idee!?
Es gibt Leute , die machen sich gar keinen Kopf um andere Mieter, glaub ansprechen nützt bei dieser Person eh nichts , bekommst vielleicht ne dumme Antwort und ärgerst Dich dann und Sie freut sich innerlich …
“Leider jedoch ist das Wort Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft fast ausgestorben.” Außer bei Ihnen persönlich, oder wie?
Nein, Rücksichtnahme ist durchaus verbreitet, heute wie früher, aber wenn einer von 10 sich nicht dran hält, dann nervt es schon, als ob 9 von 10 es machen würden.
Vielleicht weiß diese Frau nicht, wie hellhörig die Wohnung ist? Und was kümmert es Sie prinzipiell, wie oft sie saugt und ob/wann sie arbeiten geht? Die Uhrzeiten kann man ja als Nachbar absprechen, aber vielleicht ist ja auch mal ihre Wohnung dreckiger und mal nicht, und vielleicht hat sie ja sogar Arbeit, von der Sie nicht wissen, weil sie eben nie mit ihr reden.
Ansprechen ist so oder so die Lösung.
Das Wichtige dabei ist, davon auszugehen, dass sie es nicht böse meint, und das und präzise Wünsche/Bitten dann auch so rüberzubringen. Wenn man nämlich im Kopf die Meinung hat “Sie sind so ein Trampeltier und rücksichtslos” und lauter aufgestaute Wut hat, dann strahlt man das trotz gespielter Höflichkeit aus, und braucht sich nicht zu wundern, wenn die Reaktion brüsk ausfällt.
Am Besten die Person auf den ruhestörenden Lärm ansprechen. Wenn dieser Lärm nicht unterlassen wird, eine Anzeige beim Ordnungsamt machen.Ein Lärmprotoll und Zeugen können sehr hilfreich sein. Gegebenfalls auch den Vermieter schriftlich unterrichten. Abmahnung des Vermieters möglich.
Genau, sofort aber sofort den Nachbar anzeigen… Wie armselig ist das denn? Lasst doch die Leute einfach in Frieden leben, von staubsaugenden Nachbarn geht keine Gefahr aus.
Und vielleicht hört sie den Fragesteller ja auch als trampeln oder auf der Toilette oderoder…
Bei uns zog ein älteres Ehepaar im Haus ein, dachten na endlich etwas ruhiger wird es dann , im Gegenteil, fast auf die Minute genau 14 Uhr fängt er mit seinen Staubsauger in der Wohnung durch zu flitzen. Wahrscheinlich eh seine Frau kommt, denn sie geht noch arbeiten. Uns stört es eigentlich nicht so, Aber warum immer in den Ruhezustand, denn Er ist Zuhause. ..
Ja super zusammen gefasst. Wie einige schon sagen rücksicht ist nicht mehr vorhanden. Was ich erfahren muss ist unter aller sau, dachte immer rentner sind ruhig aber dir sind das letzte. Bei uns ist jeden Tag ärger ich bin der einzige mitte 30 gehe arbeiten und verlange nur nach 22 uhr ruhe und das nicht egal ob feier oder sonntag nicht sofort um 6 uhr sauber gemacht wird. Ansprechen und beschweren beim vermieter brachte nix. Auch das reden mit den alten menschen brachte nix. Kommen nur antworten wie. Mir scheis egal oder ich kann machen was ich will. Das ist Deutschland die menschen hier denken nur an sich.
Ich habe über mir welche ( Jüngere ) Wohnen, die Alte meint das sie zu jeder Tages und Nachtzeit und an Sonntagen und Feiertagen den Staubsauger schwingen muss! Und das tolle ist, die haben noch nicht mal einen Teppichboden! Das macht ja auch mehr Krach als wenn man Wischen tut!
Das ist nur Provokation von dehnen!Weil es wird hauptsächlich beim Putzen soviel Krach gemacht! Die Hauptsache ist alles macht derbe Krach. Balkon sauber machen dauert bei der 25 Minuten, aber da werden nur die Sachen hin und her geschoben das es viel Krach macht!
Habe schon mit den anderen Mitbewohnern Beschwerden zur Bausegelschaft geschickt, aber da tut sich auch nicht viel, ich habe sie mal gefragt warum da oben immer so viel Krach gemacht wird? Da hatte sie gesagt ( WIR MACHEN DOCH KEINEN KRACH )Aber wenn mir mal was runter fällt, dann Trampelt die da oben Rum wie ein kleines Kind das seinen willen nicht bekommt.
Man sollte diesbezüglich etwas Rücksicht aufeinander nehmen. Das heißt, wenn ich schon Sonntag staub saugen möchte, dann mach ich das dann zwischen 10 und 12 oder von 15 bis 18 Uhr.
Hatte diesbezüglich gestern gerade Krach mit meinem Nachbarn unter mir. Denn hat es bislang nicht gestört, wenn ich Sonntags gesaugt habe.
Gestern hat er aber ein Problem damit gehabt. Dabei sollte er sich besser mal an die eigene Nase fassen. Denn wer seit seinem Einzug ins Haus zu jeder Tages und Nachzeit krach macht, sollte nicht den ersten Stein schmeißen.
Besonders wenn diesbezüglich schon häufiger die Polizei im Haus gewesen ist. Auch hat man sich schon mehrfach über ihn beim Vermieter beschwert.
Hoffentlich zieht der bald aus.
Das Wort “RÜCKSICHT” vermisse ich in unsrer Gesellschaft .
Ich habe da auch ein problem, jeden Tag wird über mir die Wohnung ab ca. 20uhr30 für ca 30min gesaugt, angeblich weil der Mann eine Hausstauballergie hat, komisch er hat einen Hund ?! Dazu liegt da oben noch Laminat, das macht dann richtig Lärm. Ich vertseh nicht warum man Laminat absaugen muß ?! Ich würde ihn nur leicht feucht wischen.
Also bei mir dauert das saugen ca. 10min 1x in der Woche und ich hab Teppich liegen (2Zi + Kü + Flur).
Wenn auch sehr viel später… Für eine Hausstauballergie brauchte man noch nie einen Hund! Wer erzählt so einen Unfug? Hausstaub…beinhaltet das Wort Hundehaarallergie? Hier geht es um den Kot der Hausstaubmilbe; die um einiges kleiner ist 😉 Die uhrzeit allerdings wäre mir auch zu spät.
Zugeständnisse sind genauso wichtig wie Rücksichtnahme. Die Kommentare klingen danach, als würden die armen Nachbarn eher den Lebensfrust abbekommen. Manchmal tuts übrigens auch ein Perspektivwechsel und Freude. Oder eine Therapie.
Und übrigens: Nur weil man einen lauten Nachbarn hat, geht es doch mit der Gesellschaft nicht zugrunde. Keiner achtet mehr auf den anderen, die Welt ist herzlos und kalt blabla mimimi. Das doch das typische Gequatsche, dass immer von der gerade in die Jahre gekommene Generation kommt. Give peace love and happiness a chance
allso ich bin sehe rein ich sauge 2 mal am tag den wer ne.dreckige wohnung hat boahhhhhh. Ich bin sehr sauber putze auch 3 mal am Tag. aber ich halte mich an die regeln. ich sauge am sonntag 10 uhr und kuru vor mittagspause und dan noch mal 18 uhr. meine nachbarn saugen sogar nachts. gehem da duschen lassen badewasser rein. etc ich bin schichtler bei frühschicht bekomm ich ein Föhn sowie bei spät. ich nehme rücksicht die nachbarn nicht. soviel dazu. aber ich bleib mir treu
Also ohne Sie nun angreifen zu wollen:
Wenn man 2 mal am Tag staubsaugt und 3x putzt, dann ist das definitiv nicht mehr im normalen Rahmen und Sie sollten sich einmal überlegen ob die psychatische Hilfe annehmen wollen. (Stichwort: Zwangsstörungen)
wir sind in ein miethaus gezogen unter uns ist eine praxis, das ist i.o. aber über uns ist es fast nicht zu glauben. man könnte meinen das sie jeden tag umziehen, es wird staub gesaugt zu den unmöglichen zeiten , sowie auch sonntag. ich bin nur im nachtdienst tätig und muss am tag schlafen. nicht immer einfach, man hört sie reden, laufen, stampfen, möbelrücken usw. ein gespräch persönlich brachte nichts. habe auch schon zettel an die türe gehangen, das etwas ruhe sein sollte und ich am schlafen bin. das war mein verhängnis. er fotografierte alles ab und hat es an die verwaltung gesendet. auch ein rauchverbot in unseren 4 wänden wurde ausgesprochen, da es beim mieter oben nach rauch stinkt. alsp wir haben kein glück und können sagen was wir wollen und noch viel mehr. was können wir noch tun.
Tagchen 🙂 also ich kann nur Sonntags Staubsaugen, bin arbeiten und mache nebenher noch schule und morgens um 6 uhr möchte ich ungern saugen genauso wie abens um 22:30 uhr. Deshalb muss der sonntag hinhalten. Und wenn ich nur wischen würde könnte ich gleich meine ganzen Stoffmöbel tschüss sagen und rauswerfen. Ich laufe nicht gerne durch krümel oder wenn meine Katzen das Streu verteilen da durch. Und durch wischen verschlimmert sich der dreck bloß.
An all die kleinkarierten unter euch. Es ist NORMAL, dass man seinen Nachbarn hört und jeder darf in seiner Wohnung rumlaufen, wie es beliebt. Und wem das nicht passt und der meint andere Leute bedrängen zu müssen, sollte einfach härter arbeiten und sich ein Einfamilienhaus zulegen 😉
gesetzliche Ruhezeiten für Staubsaugen Wäschewaschen oder Duschen?
Nachbarschaftsrecht
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Staubsaugen über der Whng. des "Belästigten"
2. Duschen, Föhnen, Toilettenspülung
3. Waschmaschine (im Waschkeller)unter der Wohnung des "Belästigten"
Die allgemeinen Ruhezeiten in einem Mietshaus liegen anerkanntermaßen in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und in der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr. Von 22 bis 6 Uhr gilt die Nachtzeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller 13.04.2012 | 12:04
Und diese zeiten dann von Mo - Fr? oder am Sonn und Feiertag besondere?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.04.2012 | 12:17
Sonntags staubsaugen gesetzlich erlaubt?
Hallo ihr Wissenden,
ich wollte mal nachfragen ob auch Sonntags das Staubsaugen gesetzlich gestattet ist? Bitte keine moralischen, von wegen Rücksicht nehmen etc. Auf mich nimmt auch keiner Rücksicht, lach.
Habe einen Text aus dem Netz der folgendes aussagt. Stimmt es?
Während des Tages sind die durch Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschinen verursachten Geräusche grundsätzlich zumutbar. Der Gebrauch derartiger Haushaltsgeräte muss von den Nachbarn hingenommen werden, soweit die Benutzungen nicht das übliche Maß übersteigen. Auch sonntags darf grundsätzlich gewaschen werden.
Ich würd es auf die Zeiten 9-13 Uhr oder 15-20 uhr einschränken. Sooo nett bin ich schonmal.
-- Editiert von anke1975 am 17.01.2009 10:25
Fragen zur Miete?
Genaue gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Typischerweise ist so etwas in einer Hausordnung ( 123recht.net Tipp: Hausordnung Muster Generator ) geregelt.
Ich halte es dabei für fraglich, ob das Staubsaugen am Sonntag per Hausordnung überhaupt verboten werden dürfte, soweit die Benutzung nicht das übliche Maß übersteigt. Dauerstaubsaugen, um die Nachbarn zu ärgern, wäre wohl nicht erlaubt.
nee nee. wir müssen NUR zwei teppiche saugen wegen der katzenhaare und zwar täglich. dauer: 15 minuten maximal. der rest wird gefegt und gewischt.
aber madame unter uns beschwert sich wegen jeden mückenstich. wobei sie mit uns schon einen guten fang gemacht hat als nachbarn. haben keine kinder (sie sagte allen ernstes, wenn sich kinder ankündigen, sollten wir uns doch bitte was anderes suchen, sie wohne schon 10 jahre hier und wünscht ihre ruhe), schauen kaum fern und hören keine musik. ich war ja mal unten und sagte frau xxx, wir sind ja nun wirklich ruhige zeitgenossen, was kann sie denn noch stören. das ich um 5 aufstehe und es mir erlaube ins bad zu gehen. nein nein sagte sie, alles ok.. aber MUSS es dann noch das saugen am sonntag sein. bei ihnen wird soch schon JEDEN tag gesaugt, da kann man es sich sonntags doch verkneifen (wortlaut). wir saugen auch sonntags frühtestens um 11:00 uhr und dann nie länger als 15 minuten.
in der hausordnung steht nix (haben keine). wohnen in einem 2 familienhaus mit der ollen tante. aber manchen kann man es eben nie recht machen. wir hatten unseren balkon schön gemacht, nun kritisiert sie diesen. ist es etwa IHR balkon? nee unserer. ach usw usw. ist eine die alles stört. hätte der am liebsten ne große türkische familie an den hals gewünscht oder weiss gott was für welche.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Stimme zu. Saugt ihr ruhig weiter
Wenn sich Frau Unne-Drunner beklagt, einfach lächeln, nicken und vielleicht noch sagen: Wir versuchen es. Ferdisch!
--- editiert vom Admin
Unsinn. Was soll das mit Ausländerfeindlichkeit zu tun haben?
--- editiert vom Admin
Wieviele Katzen habt ihr eigentlich? Mir wäre es persönlich zuviel Aufwand wirklich jeden Tag zu saugen.
Vor allem 15 Min.
Ich habe 2 Perserkatzen und muss echt sagen: Hut ab! Jeden Tag sauge ich auch nicht die Haare weg. Shame on me! Aber wenn ich es wollte, dann dürfte ich, egal ob das den Nachbarn gefällt oder nicht
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wir haben auch einen Nachbarn, den stört jede Fliege. Er wohnt unter uns und beschäftigt laufend die Hausverwaltung.
Klar ist Staubsaugen und Wäsche waschen auch am Sonntag erlaubt! Bitte aber die Ruhezeiten einhalten, ab 8 Uhr bis 13 Uhr ab 15 Uhr bis 20 Uhr. Da können die nichts sagen. Falls sie Leuchtfackeln auf dem Balkon haben und diese stören Ihn auch (rauch geht in seine Wohnung) so drehen wir die Spieß jetzt um und schalten sofort unserer Anwalt ein. Nutzung des Balkons/Terrasse ist unsere Sache und er soll doch bitte mal nachweisen, das seine ganze Wohnung durch 1 Fackel stinkt und das bitte mit einem staatlich vereidigten Sachverständigen, ansonsten Pustekuchen. Auch hilft es wenn sie bei der Verwaltung anzeigen ( 123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) das der nur am nörgeln ist und andere Nachbarn aufzählen, denen er genau so auf den Keks geht. Wir machen den damit gerade mürbe und alle lachen sich im Haus krumm. Wir bombardieren nunmehr auch die Hausverwaltung aus allen Rohen und stehen als Zeugen gegenseitig zur Verfügung. Wir haben auch keine Kinder im Hause und das Haus ist wirklich nicht laut. Wir vermeiden Sonntags Staub zu saugen, aber die Nutzung unserer Wohnung lassen wir uns nicht einschränken. Die Verwaltung hat auch versucht uns die Fackeln auf dem Balkon zu verbieten auch Pustekuchen. Darüber gibt es keine Gesetzt und auch in der Hausordnung steht nichts, sollte sie es dennoch versuchen kürzen wir die Miete wegen Einschränkung der Nutzung. hehe.
Für das bischen Blabla gräbt man so ne Leiche aus?
Eure Ruhezeiten gelten aber nur bei euch. Andere haben andere Ruhezeiten.
Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
Nur evtl. die jeweiligen Brandschutzverordnungen.
Ihr solltet dringend einen Anwalt dazu zu Rate ziehen.
Die Hausverwaltung ist euch gegenüber nicht weisungsbefugt, folglich könnt ihr auch nicht die Miete mindern, weil ihr eine (unberechtigte) Weisung freiwillig befolgt habt.
Darf man Sonntags staubsaugen?
Oder ist es rechtlich nicht erlaubt?
7 Antworten
Rechtlich gesehen gehört der Betrieb elektrischer Haushaltsgeräte innerhalb der Wohnung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Diese Regel findet nur da ihre Grenze, wo das Ruhebedürfnis anderer Mietparteien unzumutbar beeinträchtigt wird. Hier wäre auch das religiöse Empfinden gemeint, wonach der Sonntag Tag des Herren ist - das muss man nicht mit Füssen treten :-)
Demnach darf grds. auch an Sonntagen staubgesaugt werden, die Mittags- und Nachtruhe wäre allerdings einzuhalten. Und es muss nicht immer nur sonntags gesaugt werden ;-)
Schau doch mal in deinen Mietvertrag.
Falls dort steht, das Du dich an die Hausordnung halten willst und in der Hausordnung steht, das an Sonntagen Ruhe zu herrschen hat, dann hast Du dich schon rechtlich dazu bekannt, das du Sonntags nicht staubsaugst.
Falls dort nichts steht, kann es trotzdem eine Belästigung darstellen, wenn sich jemand Belästigt fühlt. Das ist dann jedoch im Einzelfall zu prüfen und Bedarf eines Richters.
Natürlich darfst du dass. =) RECHTLICH. Niemand verbietet es dir auser die Bibel in der steht dass man am Sonntag ruhen soll und den Tag mit sinnvollen Sachen verbringen soll. ;)
Das eine schließt das andere ja automatisch aus. Wie soll man ruhen und gleichzeitig etwas sinnvolles tun? Staubsaugen ist doch sinnvoll.
Ja aber nicht am Sonntag. Also nochmal. In der Bibel steht das man den Sonntag heiligen soll, er soll Gott gewidmet sein.(In die Kirche gehen,Beten. ) Die anderen Tage sind Arbeitstage da sollte man dann den Haushalt erledigen. Natürlich ist Staubsaugen sinnvoll aber wer will sich nicht am Wochenende mal ausruhen? Lesen in der Bibel ist auch sinnvoll nur schade dass das viele nicht wissen.
soweit ich weiß darf man saugen, wann man will ? :D ich denke nicht, dass es da eine vorschrift gibt.
Natürlich darf man das.
Mach ich auch Sonntags! Halt nicht nach 22Uhr!
wer sollte dir das verbieten?
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Danke für Eure Hilfe! Gruß Markus
Sonntags staubsaugen gesetzlich erlaubt?
Hallo ihr Wissenden,
ich wollte mal nachfragen ob auch Sonntags das Staubsaugen gesetzlich gestattet ist? Bitte keine moralischen, von wegen Rücksicht nehmen etc. Auf mich nimmt auch keiner Rücksicht, lach.
Habe einen Text aus dem Netz der folgendes aussagt. Stimmt es?
Während des Tages sind die durch Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschinen verursachten Geräusche grundsätzlich zumutbar. Der Gebrauch derartiger Haushaltsgeräte muss von den Nachbarn hingenommen werden, soweit die Benutzungen nicht das übliche Maß übersteigen. Auch sonntags darf grundsätzlich gewaschen werden.
Ich würd es auf die Zeiten 9-13 Uhr oder 15-20 uhr einschränken. Sooo nett bin ich schonmal.
-- Editiert von anke1975 am 17.01.2009 10:25
Fragen zur Miete?
Genaue gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Typischerweise ist so etwas in einer Hausordnung ( 123recht.net Tipp: Hausordnung Muster Generator ) geregelt.
Ich halte es dabei für fraglich, ob das Staubsaugen am Sonntag per Hausordnung überhaupt verboten werden dürfte, soweit die Benutzung nicht das übliche Maß übersteigt. Dauerstaubsaugen, um die Nachbarn zu ärgern, wäre wohl nicht erlaubt.
nee nee. wir müssen NUR zwei teppiche saugen wegen der katzenhaare und zwar täglich. dauer: 15 minuten maximal. der rest wird gefegt und gewischt.
aber madame unter uns beschwert sich wegen jeden mückenstich. wobei sie mit uns schon einen guten fang gemacht hat als nachbarn. haben keine kinder (sie sagte allen ernstes, wenn sich kinder ankündigen, sollten wir uns doch bitte was anderes suchen, sie wohne schon 10 jahre hier und wünscht ihre ruhe), schauen kaum fern und hören keine musik. ich war ja mal unten und sagte frau xxx, wir sind ja nun wirklich ruhige zeitgenossen, was kann sie denn noch stören. das ich um 5 aufstehe und es mir erlaube ins bad zu gehen. nein nein sagte sie, alles ok.. aber MUSS es dann noch das saugen am sonntag sein. bei ihnen wird soch schon JEDEN tag gesaugt, da kann man es sich sonntags doch verkneifen (wortlaut). wir saugen auch sonntags frühtestens um 11:00 uhr und dann nie länger als 15 minuten.
in der hausordnung steht nix (haben keine). wohnen in einem 2 familienhaus mit der ollen tante. aber manchen kann man es eben nie recht machen. wir hatten unseren balkon schön gemacht, nun kritisiert sie diesen. ist es etwa IHR balkon? nee unserer. ach usw usw. ist eine die alles stört. hätte der am liebsten ne große türkische familie an den hals gewünscht oder weiss gott was für welche.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Stimme zu. Saugt ihr ruhig weiter
Wenn sich Frau Unne-Drunner beklagt, einfach lächeln, nicken und vielleicht noch sagen: Wir versuchen es. Ferdisch!
--- editiert vom Admin
Unsinn. Was soll das mit Ausländerfeindlichkeit zu tun haben?
--- editiert vom Admin
Wieviele Katzen habt ihr eigentlich? Mir wäre es persönlich zuviel Aufwand wirklich jeden Tag zu saugen.
Vor allem 15 Min.
Ich habe 2 Perserkatzen und muss echt sagen: Hut ab! Jeden Tag sauge ich auch nicht die Haare weg. Shame on me! Aber wenn ich es wollte, dann dürfte ich, egal ob das den Nachbarn gefällt oder nicht
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Wir haben auch einen Nachbarn, den stört jede Fliege. Er wohnt unter uns und beschäftigt laufend die Hausverwaltung.
Klar ist Staubsaugen und Wäsche waschen auch am Sonntag erlaubt! Bitte aber die Ruhezeiten einhalten, ab 8 Uhr bis 13 Uhr ab 15 Uhr bis 20 Uhr. Da können die nichts sagen. Falls sie Leuchtfackeln auf dem Balkon haben und diese stören Ihn auch (rauch geht in seine Wohnung) so drehen wir die Spieß jetzt um und schalten sofort unserer Anwalt ein. Nutzung des Balkons/Terrasse ist unsere Sache und er soll doch bitte mal nachweisen, das seine ganze Wohnung durch 1 Fackel stinkt und das bitte mit einem staatlich vereidigten Sachverständigen, ansonsten Pustekuchen. Auch hilft es wenn sie bei der Verwaltung anzeigen ( 123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) das der nur am nörgeln ist und andere Nachbarn aufzählen, denen er genau so auf den Keks geht. Wir machen den damit gerade mürbe und alle lachen sich im Haus krumm. Wir bombardieren nunmehr auch die Hausverwaltung aus allen Rohen und stehen als Zeugen gegenseitig zur Verfügung. Wir haben auch keine Kinder im Hause und das Haus ist wirklich nicht laut. Wir vermeiden Sonntags Staub zu saugen, aber die Nutzung unserer Wohnung lassen wir uns nicht einschränken. Die Verwaltung hat auch versucht uns die Fackeln auf dem Balkon zu verbieten auch Pustekuchen. Darüber gibt es keine Gesetzt und auch in der Hausordnung steht nichts, sollte sie es dennoch versuchen kürzen wir die Miete wegen Einschränkung der Nutzung. hehe.
Für das bischen Blabla gräbt man so ne Leiche aus?
Eure Ruhezeiten gelten aber nur bei euch. Andere haben andere Ruhezeiten.
Signatur: Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
Nur evtl. die jeweiligen Brandschutzverordnungen.
Ihr solltet dringend einen Anwalt dazu zu Rate ziehen.
Die Hausverwaltung ist euch gegenüber nicht weisungsbefugt, folglich könnt ihr auch nicht die Miete mindern, weil ihr eine (unberechtigte) Weisung freiwillig befolgt habt.
Darf ich am Sonntag Staubsaugen?
Mein Vermieter untersagte mir gestern das staubsaugen und Wäsche waschen am Sonntag wegen Lärmbelästigung. Ich kann mir nicht vorstellen dass das so richtig ist. Wer weis Rat. Danke
22 Antworten
Nachbarn müssen tagsüber mit dem Geräusch von Waschmachine und Geschirrspüler leben - auch am Sonntag: Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 16 Wx 165/00.
Sonntag ist alles verboten, was über Zimmerlautstärke liegt. Also ein Staubsauger ist ja wohl heutzutage Zimmerlautstärke und wird ja nur mal ganz kurz am Sonntag eingesetzt.
Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, gibt es keine 'Mittagsruhe'. Nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm[1] aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt es lediglich eine Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsruhe.
Die Nachtruhe, während der keine Lärmbelästigung stattfinden darf, erstreckt sich täglich von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf ganztags keine Lärmbelästigung stattfinden.
Es gibt aber auch Ausnahmen wie z.B. Kur- oder Badeorte. Dort können kommunale Verordnungen erlassen werden, die einer Mittagsruhe entsprechen und sich auf die Immissionsschutzverordnung berufen.[2]
In besonders engen Wohngebieten, Reihenhaussiedlungen, Wohnanlagen mit mehreren Mietswohnungen oder Appartments, Kleingartenvereinen sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelten die jeweiligen Regelungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. In derartigen Verordnungen kann eine Mittagsruhe vorgeschrieben sein, die meistens in dem Zeitraum von 12 bis 15 Uhr festgelegt ist. Diese Regelung betrifft dann aber im Allgemeinen nur die Bewohner. In dieser Zeit dürfen dann keine lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Klavierspielen betrieben werden, die zu einer Ruhestörung[3] führen könnten.
Hartnäckige Verstöße können dann von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden. Diese kommunalen Verordnungen gelten für den Nachbarschaftslärm. In normalen Wohngebieten mit allein stehenden Wohnhäusern gibt es keine 'Mittagsruhe'. Wikipedia.de
Und notfalls hau Deinem Vermieter das hier um die Ohren:
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in Artikel 13 des Grundgesetzes geregeltes Abwehrgrundrecht. Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen sich in seiner Privatsphäre frei entfalten zu können. Und staubsaugen und Wäschewaschen brauchst Du halt zu Deiner freien Entfaltung - smile.
Das kann und darf er Dir nicht Untersagen/Verbieten.
Folgendes habe ich hierzu gefunden.
welt.de - zum Thema Was der Nachbar darf - vom Auto bis zur großen Wäsche am Wochenende
frag-einen-anwalt.de zum Thema Waschmaschinenlärm während der Ruhezeiten
Schau auch in Deinen Mietvertrag hier auch die angehängte Hausordnung. Ansonsten kann es auch sein das eine Hausordnung im Haus irgendwo ausgehängt hängt? Die Hausordnung ist Maßgebend an die Du Dich halten musst.
Sollte es weiterhin Ärger mit dem Vermieter geben, dann suche einen Schiedsmann/frau für Deine Gegend auf. http://www.schiedsamt.de/ Die kosten sind sehr gering und können bei Erfolg auf die Personen verteilt werden.
Auch der Mieterbund in Deiner Wohngegend kann Dir weiterhelfen. Leider musst Du hier erst Mitglied werden. Wahlweise kannst Du es auch bei Deiner Verbraucherzentrale versuchen oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht. -TT-
(Kopiere die Links und füge diese in die Adresszeile ein und Enter.)
frag-einen-anwalt.de zum Thema Waschmaschinenlärm während der Ruhezeiten
Soweit mir bekannt, gehört zum Mietgebrauch auch das Saugen - dabei ist es egal ob sonntags oder werktags.
Rein juristisch jedenfalls, kann er Dir nicht an den Karren fahren.
Um den Hausfrieden zu wahren, sollte man aber den Staubsauger nicht im Dauerbetrieb laufen haben.
Das kommt ganz darauf an, WIE du Staubsuagst. Wenn die Nachbarn nur das helle Motor- und Sauggeräusch hören, müssen sie damit leben. Wenn du jetzt aber dabei vor alle Wände polterst und man das hin und her ziehen des Saugers auf hartem Boden zum Beispiel in den Nachbarwohnung hört, solltest du nett sein und das dann in den Ruhezeiten lassen.
Nachbarn müssen tagsüber mit dem Geräuch von Waschmaschine und Geschirrspüler leben - auch am Sonntag. Wenn deine Waschmaschine nicht über das übliche Maß an Lautstärke hinaus geht und du beim Saugen die Ruhezeiten einhältst, also Mittagsruhe und Nachtruhe, gibt es kein Problem. Dein Vermieter kann dir das nicht verbieten.
Na klar darfst du Sonntag Staubsaugen, auch in der Mittagsruhezeit. Er sollte blos nicht aus der Steinzeit sein, so dass das Motorgeräusch "die Wände zum wackeln bringt".
Man saugt doch nicht Stunden, dann sind viele Berufstätige, die erst zum Wochenende klar Schiff in der Wohnung machen können.
Dein Vermieter greift in deine Privatsphäre ein, das ist ein Witz. Es gibt sogenannte Hausordnungen.
In der sogenannten Hausordung sind auch die Ruhezeiten integriert. Allgemeine H A U S O R D N U N G für Mietwohnungen . der allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr. Also was will dein Vermieter?
Aber: Bitte die gesetzlichen Ruhezeiten nicht mit der Hausordnung verwechseln. Per Gesetz ist während der Mittasruhe nur auf besonders lautstarke Geräte zu verzichten.
Klar darfst du das, ich würde mich aber an die üblichen Zeiten halten, also nicht nach 10 uhr und nicht vor 7 uhr, sonntags vielleicht eher ab 9. Wenn deine Nachbarn konkrete Probleme haben, etwa dass ein Kind nicht schlafen kann, würd ich darauf Rücksicht nehmen, ansonsten würd ich mir nix erzählen lassen.
Ich sauge auch Sonntags und wasche Wäsche. Es kommt drauf an was im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung steht. Bei uns steht es nicht drin. Ich bin ebenfalls mal darauf angesprochen worden, es wurde sich damit zufrieden gegeben, dass ich schließlich auch Sonntags arbeite, und somit meine Woche anders strukturieren muss . ;o)
. normalerweise sind sonntags alle lärmintensiven Geräusche zu unterlassen, da der Sonntag ein Ruhetag ist, es gibt zwar Ausnahmen, diese müssen jedoch eindeutig im Mietvertrag festgelegt sein. Somit musst du dich daran halten!
Und weder staubsaugen noch Wäsche waschen in den eignen 4 Wändern gehört zu den lärmintensiven Tätigkeiten.
Bei uns ist es so, dass man in der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr keine lärmenden Hausarbeiten machen sollte. Ansonsten kann man am Sonntag auch Staubsaugen und Wäsche waschen.
Schaue in deinen Mietvertrag nach, ob dort etwas festgelegt ist.
Schau doch mal in die Ortssatzung, was sie dazu sagt. Wenn Dein Staubsauger wie eine startende Boeing klingt, dann dürfte das sicherlich ins Gewicht fallen.
Du darfst beides am Sonntag. Lass dir da nix erzählen. Du darfst sogar Nachts die Wäsche waschen wenn die Umstände das so erfordern.
Man kann ja die Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr aussparen.
Wenn es möglich ist kann man das machen, wenn es nicht möglich ist dann eben nicht.
Klar zählt ja zu den täglichen Hausarbeiten, nur sollte man es nicht während der Ruhezeiten machen. Ich wasche auch Wäsche Sonntags.
Nein, das kann er Dir sicher nicht untersagen..
steht bei uns auch drin, aba habe kleinkind, wenn was runter fällt werde ich es kaum auflecken nur weil die das so wollen- ich mach das trotzdem u hat noch keiner was gesagt!
also staubsaugen kann man bestimmt
wäschewaschen ? würde evtl. bis montag warten
Wenn überhaupt wird umgekehrt ein Schuh draus!
warum sollte man nicht staubsaugen dürfen? ich meine um halb eins nachts würde ich es verstehen. aber nachmittags ist das sicher kein problem.
Es hängt davon ab, in welchem Bundesland/Stadt du lebst. Hier wo ich lebe in NRW kann man jeden Tag Staubsaugen/Waschen.
Mit freundlichen Grüßen, Patrick
du kannst jeden Tag Staub saugen aber wenn dir das dein Vermitter nicht erlaubt dann kann er dich auch raus schmeissen
Wenn er jemanden rauswirft weil der staubsaugt kann er sich schon mal auf ne Klage freuen. Stausaugen ist kein Grund jemanden aus der Wohnung zu werfen. Es gibt in Deutschland etwas das nennt sich Mietrecht.
Oh oh Elif.. wo hast Du denn diese Weisheit her??
Das stimmt so nicht. von 7 bis 20 Uhr ist dies auch sonntags erlaubt.
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Erstmal worum es geht:
Ich habe seit Wochen einen Marder auf dem Dachboden und meine Vermieterin macht nichts. Bisher war ein Dachdecker da, der meinte, dass er nichts machen kann und ein Kammerjäger, der meinte die Dachdecker müssen das Dach zu machen. Das war alles Mitte November/Anfang Dezember. Seitdem höre ich nichts mehr von meiner Vermieterin. Der Marder raubt mir jede Nacht meinen schlaf. Man kommt von innen nicht auf den Dachboden, der Zugang wurde wohl vor einigen Jahren zugemacht.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was kann ich tun? Außer ständig bei meiner Vermieterin anrufen?!
Ich habe kein Geld um irgendwelche vermeintlich wirksamen Sachen zu kaufen und das meiste taugt so oder so nichts.
Ein Mitbewohner in unserem Mehrfamilienhaus übergeht regelmäßig die Hausordnung, in der steht, dass in der Mittagspause Ruhe zu halten ist. Selbst Weihnachten fängt er mittags an Staubzusaugen. Dabei muss erwähnt werden, dass es nichts mit normalem Staubsaugen zu tun hat, wenn er anfängt damit, denn das geht einher mit einem extrem lauten Herumgepolter und außerdem handelt es sich um einen extrem lauten Staubsauger, den man 2 Etagen tiefer noch hört.
An normalen Werktagen ist es schon "normal", dass die Mittagspause dazu benutzt wird, obwohl der Mieter den ganzen Tag zuhause ist und das ohne Not zu normalen Zeiten erledigen könnte.
Auch abends sind aus dieser Wohnung laute Geräusche zu hören, es wird oftmals herumgepoltert, obwohl da nur erwachsene Menschen wohnen. Bei Kindern könnte man es verstehen, wenn da herumgetrampelt und gelaufen wird, aber bei Erwachsenen sollte man doch erwarten können, dass sie nicht solchen Radau machen.
Gespräche nützen nichts. Im übrigen hat der Mieter auch schon eine Abmahnung vom Vermieter bekommen wegen Ruhestörung, auch darüber setzt er sich hinweg.
Was kann man tun, Polizei rufen deswegen?
Wir sind vor einiger Zeit in eine Altbauwohnung gezogen, die an sich wunderschön ist. Bis auf eines: Der Lärm aus der Wohnung über uns. Alle Versuche, mit den Nachbarn zu reden, stoßen auf Unverständnis. "Wir machen doch gar nichts" "Es ist Samstag, wir wollen feiern" etc.
Den Vermieter haben wir bereits eingeschaltet und er behauptet zumindest, sich zu bemühen (Abmahnung etc). Leider tut sich so gar nichts. Wir hören jeden Tritt von oben, können die Nachbarn sogar reden hören, von Fernseher oder Musik ganz zu schweigen, wenn wir nicht von selber "gegenbeschallen". Gegen 22 Uhr setzt oben ein Möbelrücken vom Feinsten ein (6 Leute in 3 Schlafzimmern, gehe mal vom "Umbau" der Schalfgelegenehiten aus, ohne es genau zu wissen)
Die Waschmaschine von oben macht einen ungelogenen Höllenlärm, erst nur im Schleudergang, inzwischen auch bei normalen Waschen, Vibrationen der Waschmaschine sind bis ins Schlafzimmer am anderen Ende der Wohnung zu spüren und uns kamen sogar schon Dübel aus den Wänden, selbst anfänglich bombenfeste Spezialdübel. ich tippe mal auf Lagerschaden, aber da die Nachbarn inzwischen nicht mal mehr Hallo sagen, trau ich mich kaum, sie drauf anzusprechen.
Da oben Laminat liegt, kann ich ja davon ausgehen, dass eine bauliche Veränderung vorliegt, die die Anpassung der Trittschalldämmung auf die zur Zeit der Renovierung geltende DIN Norm verlangt, oder?
Kann ich von Vermieter oder Hausverwaltung einen Nachweis verlangen, wann dies gemacht wurde? Der Vermieter hat das Haus selber vor etwas über einem Jahr gekauft, liegen ihm solche Unterlagen dann überhaupt vor?
Obwohl der Vermieter bzw. die Verwaltung uns entgegen kommt, überlegen wir nach einem halben Jahr nun doch den Mieterverein einzuschlaten. Haltet ihr das für sinnvoll? Kann der Vermieter die Nachbarn, falls diese den Boden selbst verlegt haben, zwingen, den wieder rauszunehmen und gescheit zu dämmen? Welche Friststzung dürfen wir da erwarten? Fragen über Fragen. vielleicht weiß hier ja jemand Rat.
LG und Danke im Voraus!
Mir fällt in letzter Zeit auf, dass Staubsauger einen Höllenlärm veranstalten, nicht nur meiner sondern auch die bei Bekannten (auch Markengeräte).
Technisch sind wir ja in der Lage, Autos und LKW zu bauen, die man kaum hört, wenn der Motor läuft, und die haben etwas mehr Power als so ein oller Staubsauger.
Vorn Haarföhns hab ich mal gehört, dass die absichtlich auf laut getrimmt werden, um eine höhere Leistung zu suggerieren. Stimmt das auch bei Staubsaugern? und wenn ja, gibt es noch Staubsauger, die man benutzen kann, während man sich unterhält?
hab eine wichtige Frage. Wo ensteht das Geräusch bei einem Staubsauger genau? Kommt das Geräusch nur aus dem Motor/Gebläse od. ist das Geräusch schon vorne beim Saugrohr?
Der Lärm lässt sich einmal auf eine - wahrscheinlich - mangelhafte Trittschalldämmung zurückführen (Schritte sind mit Schuhen sehr gut zu hören, ohne Schuhe etwas weniger, aber dennoch). Lärm lässt sich eben immer schwer beschreiben.
Dazu kommt, dass dem Nachbarn häufig Gegenstände herunterfallen, weswegen man öfters erschrickt. Bei Partys ist Lachen, Nießen, etc. klar zu hören. Fernsehen bzw. die Musikanlage (insbesondere die Bässe!) bei Anwesenheiten des Nachbarn fast ständig. Dazu kommt noch eine Katze, die beim Spielen durch Kratzgeräusche auf dem Boden auch gut zu hören ist. Nach 20 Minuten verliert man regelrecht seine Nerven.
Antwort vom Vermieter: Wir sollen das unter uns klären. Habe ich versucht. Gespräche mit dem Nachbarn scheitern ("Ich kann machen was ich will und nicht fliegen."). Seit der Gespräche wird auch tlw. vorsätzlich getrampelt. Zum Glück ist der Nachbar nur an vier Tagen anwesend, trotzdem müssen wir den Lärm auch nach 22 Uhr (bis 3 Uhr am Sonntag) hinnehmen.
Weil wir wegen dem vorherigen Mieter bereits die Miete in Höhe von 10 % kürzen, wäre meine Frage, ob unter den o. g. Punkten nicht eine höhere Kürzung angebracht wäre? Mit einem gewissen Lärm und Trittgeräuschen haben wir uns ja abgefunden. Aber wenn man vom Vermieter nur ignoriert wird?
Auszug ist schon geplant. Allerdings geht man auch entsprechend vorsichtiger an die Suche.
Technisch wäre das doch sicher möglich. Es gibt sogar Autos oder Rasenmäher die man kaum hört. Aber einen wirklich leisen Staubsauger. Was also ist der Sinn das Katzen und Hunde das Fürchten kriegen, wenn der Sauger losjault?
Servus, über mir wohnt eine Mutter mit ihren 2 Kindern (Vater noch nie gesehen) und wo soll ich anfangen.. Der eine ist um die 10 und der andere um die 15-16. Die Leute da oben machen wirklich permanent lärm. D.h. die trampeln wie 2 Elefanten, schreien, brüllen und fluchen den ganzen Tag über. Seit dem ersten Tag in der Wohnung rastet der 15 jährige alle 2 minuten beim zocken aus und schreit wie ein psychopath von morgens bis ca. 1 uhr in die Nacht. Der kleine ist nicht ganz so laut wie sein Bruder aber trampelt, rennt, schreit auch den ganzen Tag. Man ist nirgends sicher! Nicht im Wohnzimmer, nicht auf der Toilette, nicht in der Küche und wirklich nirgends! Der zocker ist genau über meinem Schlafzimmer, daneben sein Bruder. Ich wurde jetzt schon mehr als 5 mal von dem Typen ungewollt geweckt! Ich höre ihn selbst wenn ich meine Kopfhörer anhabe, musik höre oder zocke. Ich konnte mich mit meiner freundin bzw. ex freundin keine sekunde entspannen und einen film ansehen. Da in einem 2-3 minuten intervall geschreie, beleidungen und rumbrüllerei zuhören war. Meine Mutter ist alleinerziehend und muss oft arbeiten, aber kann nicht schlafen wegen diesem Müll Pack da oben. Wir waren schon 3 mal bei denen klingeln, immer muss die Mutter an die tür und uns abwimmeln. Der scheißer (schuldigung) brüllt dass er "nur" mit seinen Freunden redet und kommt nie selbst reden, die Mutter hat anscheinend keine Lust die beiden richtig zu erziehen und meint sie könne nichts machen. Nun waren wir so nett und haben 2-3 wochen gewartet und Leute diese hölle wünsche ich keinem meiner feinde.. Das grenzt an terror. Wenn man nach oben klopft an die Decke wirds entweder überhört oder zurückgestampft. Meine Mutter ist viel zu nett um die polizei einzuschalten oder den Vermieter anzurufen. Also ich bitte um hilfe oder ich muss selbst hand anlegen, denn ich werde in dieser verdammten Bude noch verrückt.
hey, meine nachbarn wohnen direkt neben mir (irgendwie logisch), daher die frage:
Bis wieviel uhr darf man staubsaugen? (lärm?!)
Bis 22 uhr dachte ich, will aber keinen unfrieden anzetteln - ist das korrekt?
Hallo zusammen Ich wende mich heute an euch da ich einfach nicht mehr weiter weis! Ich wohne in einem 6 Familien Haus in meiner ersten Wohnung und weis natürlich nicht genau wie ich mich nun verhalten soll. Über mir wohnt meine Vermieterin mit ihrer Familie + Hund und neben mir im EG wohnt ihre Tochter ebenfalls mit Familie (Mann + 2 Kinder) + Hund. Als ich hier vor nichtmals einem Jahr eingezogen bin war noch alles in Ordnung gewesen. Ein bisschen lärm war mal da aber nicht so wie es mittlerweile ist! Von Mo-Fr kann man sagen das zwischen 6-7 Uhr oben schonmal Halli Galli anfängt, Das heisst: getrampel, laute Stimmen, Hunde gebelle und Stühle gerücke und das alles direkt über meinem Schlafzimmer. Fast zeitgleich fängt es an der Seite an so das ich wach werde. Klar sagen jetzt manche pff! das ist eine normale Zeit zum aufstehen! Für meinem Freund schon nur für mich nicht da ich erst später aus dem Haus muss und dementsprechen auch erst später ins Bett gehe. Samstags ist es relativ ruhig im vergleich zu Mo-Fr und Sonntag. Sonntags jedoch ist es so extrem laut (natürlich erst ab 9 Uhr wo die Nachtruhe vorbei ist) das ich regelmäßig aus dem Bett geschmissen werde in form von sehr lauter Musik, Kinderlärm, Hundegebelle, extrem laute Stimmen, Stühlerücken und andauerndem Knallen durch runterfallende Sachen oder Spielzeug. Ich bin dadurch andauernd so schlecht drauf das mein ganzes Umfeld dadurch leidet.
Heute, weswegen ich mich nun auch an euch hier wende, bin ich fast explodiert. Das kleinste Kind von nebenan (ca. 1 Jahr alt) hat heute mindestens 10 min am Stück gebrüllt. Die Mutter hat anscheinend besseres zu tun gehabt um sich um das Kind zu kümmern. Und so wie es kommen musste wurde ich wiedermal geweckt..
Am liebsten würde ich ausziehen aber das Problem ist das ich einen Zeitmietvertrag habe der mir erst erlaubt 2016 auszuziehen. Mit der Vermieterin reden kann man auch nicht wirklich. Ihre Meinung ist (meiner Ansicht nach) "Es ist ja mein Haus ich kann machen was ich will, stellen Sie sich nicht so an!"
Ich weis absolut nicht mehr weiter. Ich fühle mich hier absolut nicht heimisch und ich freue mich auch nicht nachause zu kommen.
Nun meine Fragen: a) Muss ich mir dem ganzen Lärm gefallen lassen?! & b) Komme ich irgendwie jetzt schon aus dem Vertrag raus??
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Seit ca. 3 Monaten macht die Lüftungsanlage vor unserem Schlafzimmerfenster erheblichen Lärm, sodass wir nachts nur mit geschlossenem Fenster schlafen können. Wir haben den Lärm gemessen, der beträgt 60 Dezibel. Tagsüber auszuhalten, aber wenn man Abends schlafen gehen möchte und sowieso alles ruhig ist, ist es schon sehr laut. Seit 3 Monaten jeglichen Schriftverkehr bzw. Telefonate mit Vermieter gehabt. Zunächst war die Zugehörigkeit dieses Lüftungsschachts ungewiss. Mittlerweile ist klar, das dieses Ding zu unserem Vermieter bzw. dem Haus gehört. Leider passiert von unserem Vermieter nichts.. Weiß jemand zufällig ob man diesbezüglich die Miete mindern kann/darf? Wir wissen, dass wir alles schriftlich machen müssen - wir sind uns nur über die Höhe der Minderung unsicher.
Vielleicht kann uns jemand weiter helfen, leider hab ich nichts in der Richtung im Internet gefunden.
Die letzten zwei Tage war ich am Morgen total tollpatschig.. Vorgestern bin ich beim runterlaufen an einem Metallschuhlöffel hängen geblieben der am Treppengelände hing, der Löffel ist das komplette Treppenhaus mit nem riesen Lärm runtergefallen. Da dachte ich mir schon so mist nein jetzt ist warscheinlich jeder wach. Gestern hab ich dann versucht extra nirgends anzustoßen, weil ich mir aber meine Hände eingecremt hab ist mir die Türklinge aus der Hand gerutscht und so blöd zurückgeschnalzt dass es auch wieder total den Lärm gemacht hat.. Als ich heute aus meinem Zimmer ging hing ein Zettel an meiner Tür, ich soll doch das Haus verlassen ohne so einen großen Lärm zu machen. Mensch ist mir das jetzt peinlich.. Heut müsste ich zu meinem Vermieter weil ich wegen meinem Internet was fragen muss, aber ich schäme mich total und hab Angst dass er mich böse darauf anspricht.. Ich hab den Lärm ja nicht mit Absicht gemacht.. Wie bekomm ich das schlechte Gewissen weg?
Ich habe 2 Probleme, bei denen ich Hilfe gebrauchen könnte. Ich wohne nun seit 15 Monaten allein in meiner Zweizimmer-Einliegerwohnung. Den Rest des Hauses bewohnen meine Vermieter & deren Kinder. Ich mache eine Ausbildung & arbeite im Schichtdienst.
1.) Lärmbelästigung: Es ist wirklich furchtbar anstrengend. Ich höre alles von ihnen. Jeden Schritt den sie machen, wenn sie reden oder eine Schublade/Schranktür zu machen. Ich höre deren Waschmaschine, ich höre deren Katze miauen, ich höre wenn deren Handys vibrieren (Kann nicht sagen, ob es dabei auf dem Boden oder auf einem Tisch liegt). Ich höre wann sie nachhause kommen & wann sie gehen (Türen haben im Übrigen auch keine Klinken). Gerne spielen sie auch Klavier oder singen irgendwelche Lieder krumm & schief. Gerne staubsaugen sie auch morgens um 7 Uhr, wenn ich von der Nachtschicht nachhause komme & schlafen möchte. (Deren Staubsauger ist kaputt & schabt über den Boden. Man kann es sich in etwa so vorstellen, wie wenn man mit den Fingernägeln über eine Tafel kratzt. Nur lauter.) Das Laufen des Wasserhahns oder wenn sie duschen höre ich auch. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich höre alles was sie tun. Und zwar übermäßig laut. Jeden Tag & am Wochenende durchgehend. Dass dies ziemlich nervtötend auf Dauer ist, da man nie richtig zur Ruhe kommt und man nahezu auch schon aus der eigenen Wohnung flüchten muss, um seine Ruhe zu haben, können sich sicher einige vorstellen. Irgendwann fand ich dann auch heraus, dass sie bei ihrem Einzug hier überhaupt keine Dämmung eingebaut hatten. Nun ist meine Frage: Kann ich da irgendwas tun? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten oder bleibt mir nur der Auszug?
2.) Meine Vermieter & ich verstehen uns nicht mehr ganz so blendend. Sprich: ich habe das Gefühl, sie wollen mich hier raus haben. Ich halte hier Kleintiere seit 13 Monaten. Dummerweise haben sie mitbekommen, dass ich noch einen 2. Käfig erworben habe & mir 3 Tiere zu dem Rudel dazugeholt habe. Leider sind 2 meiner alten Tiere verstorben & in dem Sinne habe ich nur ein Tier mehr als vorher & verteilt auf 2 Käfige. Es riecht nicht mehr als vorher, eigentlich sogar weniger, doch ca. 2 Wochen nach deren Entdecken, dass ich mir weitere Tiere geholt habe, kam die Nachricht, dass meine Tiere stinken würden & es sogar zu denen rüber in's Haus ziehen würde. Dementsprechend wollten sie einen Besichtigungstermin anmelden. Da ich eine Routine-Besichtigung alle 1-2 Jahre nicht verweigern kann, habe ich ihnen drei Termine genannt & sie haben mir für den heutigen Tag zugesagt. Nun bin ich also zuhause geblieben, habe mir den Tag extra frei gehalten & habe gewartet. Doch sie sind einfach nicht aufgetaucht. Nun meine Frage: Habe ich durch ihr Nicht-Auftauchen irgendwelche Rechte? Wenn ihnen irgendwann auffällt, dass sie mich "vergessen" haben, bin ich dann verpflichtet ihnen einen Ersatztermin zu geben? Schließlich war ich nun den Tag über zuhause & konnte nicht meinem normalen Alltag nachgehen.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo wir wohnen in einem mietshaus welches durch einen relativ großen hof von einem weiteren mietshaus des glechen vermieters getrennt wird. wenn die enkelkinder(7,8,9 J.) der einen mieterin zu besuch kommen spielen sie immer am nachmittag im hof,z.b ball oder verstecken. heute kam die vermieterin und hat sich beschwert weil die kinder angeblich zu laut spielen und sie deshalb schon beschwerden erhalten hat. darf sie die kinder schimpfen weil sie zu laut sind , wobei das eig gar nicht stimmt und sie nur normal laut spielen ?? ich habe mich nämlich bereits im internet ein wenig umgesehen und gelesen dass kinder immer das recht haben zu spielen. und kann die vermieterin einen mieter deswegen kündigen?
darf man sonntags staubsaugen und Wäsche waschen?
Ich wills nur gesetzlich richtig machen, deshalb hier die Frage
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ich habe noch nie auf die uhr geschaut wann ich wäsche waschen darf. Mache es auch 23uhr in wohnung.
stauibsaugen ja, ob die waschmaschine laufen darf, entscheidet die hausordnung
das ist doch schwachsinn: vorschrift ob an sonn-und feiertagen waschmaschine laufen darf.
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stauibsaugen ja, ob die waschmaschine laufen darf, entscheidet die hausordnung
wenn man hellhörige wohnungen hat dann stört es schon wenn man nach 23 uhr wäscht. es gibt ja nicht umsonst ne hausordnung
Ich weiß aber von einer großen Wohnanlage in unserer Nähe, das da staubsaugen Sonntags verboten ist
Und noch nie habe ich Beschwerden bekommen, wann ich sauge oder Wäsche wasche.
Ich lass die Waschmaschine sogar Nachts laufen. Nur ohne schleudern.
Es gehört zu dem normalen Gebrauch einer Mietsache, wenn Waschmaschine oder Staubsauger die GANZE Woche über genutzt wird. Bei ntl. Ensätzen ist es aber so zu regeln, das es keine Ruhestörung wird.
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Das ist kein Schwachsinn. Bei uns steht direkt drinn, dass ab 22 Uhr keine Wäsche zu waschen ist. Und das ist auch rechtens, dass das drinsteht.
ich finde saugen und waschen ist etwas monotones.
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hellhörig oder nicht,ist ja immer im gehör des Betrachters.
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Egal. Die Dame über uns wäscht manchmal mitten in der Nacht, so um 3. Und wenn das Biest anfängt mit Schleudern, dann bin ich wach. DAS NERVT!
hellhörig oder nicht,ist ja immer im gehör des Betrachters.
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Egal. Die Dame über uns wäscht manchmal mitten in der Nacht, so um 3. Und wenn das Biest anfängt mit Schleudern, dann bin ich wach. DAS NERVT!
dann ist deren Waschautomat ein antikes Gerät
hellhörig oder nicht,ist ja immer im gehör des Betrachters.
ich finde saugen und waschen ist etwas monotones.
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Egal. Die Dame über uns wäscht manchmal mitten in der Nacht, so um 3. Und wenn das Biest anfängt mit Schleudern, dann bin ich wach. DAS NERVT!
Nee. Unsere ist nicht mal 3 Jahre alt. Und die wird auch laut. Aber das rührt daher, dass sich der Schall so schön ausbreitet und das hier etwas hellhörig ist im Bad. Man hört es auch, wenn 2 Etagen drüber Wäsche gewaschen wird, wenn die Maschine anfängt mit Schleudern.
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Derartige Gerдte dьrfen ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Allerdings ist hier „Zimmerlautstдrke“ einzuhalten. Das bedeutet, auЯerhalb der Wohnung dьrfen Gerдusche des Fernsehers, des Radios oder des CD-Players nicht mehr oder zumindest kaum noch zu hцren sein. Entscheidend ist, dass Nachbarn durch die elektronischen Gerдte nicht belдstigt werden dьrfen. Und ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, spдtestens dann muss der Lautstдrkeregler - noch weiter - zurьckgedreht werden.
Klavier und Schlagzeug
Hдusliches Musizieren - in Zimmerlautstдrke - ist genauso erlaubt wie die Benutzung von Fernseher oder Radio. Wenn es lauter wird, kцnnen Mietvertrag und Hausordnung einschrдnkende Regelungen enthalten. Aber nicht mehr. Unzulдssig ist es, im Mietvertrag ein 100-prozentiges Musizierverbot zu verhдngen. Auch Ruhezeitenregelungen, die einem Musizierverbot praktisch gleichkommen, sind unzulдssig. Sind im Mietvertrag keine verbindlichen und wirksamen Spielzeiten fьr Hausmusiker vereinbart und kцnnen sich die Nachbarn zusammen mit dem Vermieter nicht einigen, muss notfalls das Gericht einen Kompromiss finden. Bei der Abwдgung zwischen dem Ruhebedьrfnis der einen und der Musizierfreude der anderen kommt es auch auf die цrtlichen Gegebenheiten an. In einer Seniorenwohnanlage gelten andere Grundsдtze als in einer Wohnanlage mit ьberwiegend jungen Menschen. AuЯerdem sind zu berьcksichtigen: Hellhцrigkeit im Gebдude, vorhandene SchallschutzmaЯnahmen, Pegel der Umgebungsgerдusche und Art des Musizierens.
Als Kompromiss kommt zum Beispiel in Betracht: Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 und von 20.00 bis 8.00 Uhr. Die maximale Spieldauer pro Tag betrдgt 2 Stunden.
Das soll zum Beispiel gelten fьr: Klarinette, Saxophon, Geige, Violine, Bratsche, Cello oder Klavier. Bei einem Akkordeon haben Richter nur 1Ѕ Stunden erlaubt und bei einem Schlagzeug sogar nur 45 Minuten.
Wichtig : Mit in die Spielzeit gerechnet werden mьssen sogenannte Fingerьbungen, zum Beispiel bei einem Klavierspieler. Im Ьbrigen kommt es auf die Qualitдt der Musikausьbung nicht an, sondern ausschlieЯlich auf die Lдrmintensitдt.
Schreiende Sдuglinge und spielende Kinder
Grundsдtzlich gilt, Kinder dьrfen in der Wohnung spielen und natьrlich auch rund um die Wohnung, im Freien. Die Unruhe, die infolge des normalen Spiel- und Bewegungstriebs der Kinder entsteht, muss von den Mitbewohnern hingenommen werden. Kinder dьrfen auch schon einmal durch die Wohnung rennen oder die Tьr zuschlagen. ЬbermдЯigen oder rьcksichtslosen Lдrm, zum Beispiel FuЯball spielen in der Wohnung, Rollschuh oder Fahrrad fahren im Hausflur, Treppenhaus usw., muss aber kein Nachbar akzeptieren. Wдhrend der allgemeinen Ruhezeiten ist verstдrkt Rьcksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Aber nдchtliches Weinen und Schreien von Kleinkindern oder Sдuglingen kann niemand verhindern und ist zu dulden.
Staubsauger, Waschmaschinen und andere Haushaltsgerдte
Staubsauger, Waschmaschinen und andere Haushaltsgerдte dьrfen in der Wohnung auch benutzt werden, wenn dies mit Gerдuschen und vielleicht sogar Lдrm verbunden ist. Das gilt fьr Staubsauger, Wasch- oder Spьlmaschine. Auch hier gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Ausnahmen mьssen allerdings mцglich sein. Eine Waschmaschine darf auch einmal nach 22.00 Uhr laufen, fьr berufstдtige Mieter bleibt sonst kaum eine Mцglichkeit. Und auch wenn es nach der Ruhezeitenregelung erlaubt ist, muss am Sonntagmorgen nicht um 8.00 Uhr Staub gesaugt werden.
Heizung und Aufzug
Bei Lдrm- und Gerдuschstцrungen, ausgehend von technischen Anlagen im Haus, muss der Vermieter einschreiten. Aufzugsanlagen mьssen so schallisoliert sein, dass nachts in dem jeweils nдchstliegenden Raum, Wohn- oder Schlafzimmer, Messwerte von 30 Dezibel(A) nicht ьberschritten werden. MaЯgeblich sind nicht die Fahrgerдusche, sondern die hцheren Werte beim Anfahren bzw. Abbremsen.
Auch eine Heizungsanlage muss so eingestellt oder installiert sein, dass die Bewohner nicht durch nдchtliche Klopfgerдusche oder Дhnliches gestцrt werden.
Bellende Hunde und pfeifende Papageien
Haustiere mьssen so gehalten werden, dass die Nachbarn nicht unzumutbar durch Gebell, Pfeifen oder andere Gerдusche gestцrt werden. Sie kцnnen den Vermieter einschalten, unter Umstдnden die Miete kьrzen oder die Ordnungsbehцrden einschalten. Das Oberlandesgericht Dьsseldorf hat das stundenlange schrille Pfeifen eines Papageis, das die Nachbarn nervte, mit einem BuЯgeld von 500 Euro belegt. Werden Gerichte eingeschaltet, geben diese teilweise Zeiten vor, in denen Haustiere bellen, krдhen oder pfeifen dьrfen:
- Hundegebell: Tagsьber zwischen 8.00 und 13.00 Uhr und zwischen 15.00 und 19.00 Uhr, hцchstens 30 Minuten, nicht lдnger als 10 Minuten am Stьck.
- Papageien (im Freien oder auf der Terrasse): Die kleinen und lautstarken Rosenkцpfchen dьrfen von 9.00 bis 12.00 und zwischen 13.00 und 16.00 Uhr auf der Terrasse oder im Freien abgestellt werden. Kakadus sollen zu дhnlichen Zeiten auf der Terrasse in einer Voliere abgestellt werden dьrfen, aber insgesamt hцchstens 1 Stunde pro Tag, und nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dьsseldorf gehцrt ein Graupapagei, der stundenlang pfeift, ьberhaupt nicht in eine reine Wohngegend.
- Ein Hahn, gehalten in einem allgemeinen Wohngebiet, darf erst ab 8.00 Uhr krдhen, am Wochenende und an Feiertagen erst ab 9.00 Uhr.
Rasenmдher, Kettensдgen und Heckenscheren
Nach der Gerдte- und Maschinenlдrmschutzverordnung dьrfen an Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 22.00 und 7.00 Uhr in Wohngebieten Rasenmдher, Motorkettensдgen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht mehr eingesetzt werden.
Andere Gerдte, wie Laubsammler, Laubblдser, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider dьrfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden. AuЯerdem gilt: Mьllcontainer und Abfallsammelbehдlter dьrfen werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt und nicht geleert werden.
Auch auf Baustellen - im Freien - dьrfen Baumaschinen, wie Betonmischer, Bohrgerдte, Baustellenkreissдgen, Mobilkrдne oder SchweiЯgerдte, werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr eingesetzt werden. An Sonn- und Feiertagen ьberhaupt nicht mehr.
Feste und Feiern
Weder einmal im Monat noch einmal im Vierteljahr darf in einem Mehrfamilienhaus „so richtig auf die Pauke gehauen werden“. Das bedeutet nicht, dass im Haus ьberhaupt nicht gefeiert werden darf. Es muss aber Rьcksicht auf die Nachbarn genommen werden, insbesondere ab 22.00 Uhr.
Badewanne, Dusche und WC-Spьlung
Auch nach 22.00 Uhr darf gebadet und geduscht werden. Ein Verbot im Mietvertrag ist unwirksam. Allerdings kann das Recht auf nдchtliches Baden oder Duschen auf maximal 30 Minuten beschrдnkt werden, inklusive Wasser ein- und ablaufen lassen, meint das Oberlandesgericht Dьsseldorf.
Ьbrigens : Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein Eigentьmerbeschluss fьr eine Wohnungseigentumsanlage, der ein Badeverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr vorsieht, wirksam. Ab 23.00 Uhr kцnne man sich ja in sonstiger, weniger stцrenden Weise waschen. Die Toilette und damit die Wasserspьlung darf jederzeit genutzt werden, jede Form der Beschrдnkung wдre lebensfremd.
Gaststдtten, Diskotheken und Geschдfte
Lдrm, insbesondere nдchtlicher Lдrm aus Kneipen und Geschдften, muss nicht hingenommen werden. Mieter kцnnen sich mit den Lдrmverursachern direkt auseinandersetzen, sie kцnnen auch den Vermieter einschalten, gegebenenfalls die Miete kьrzen, oder sie kцnnen sich direkt an die Ordnungsbehцrde wenden. Als AbhilfemaЯnahmen kommen zum Beispiel nachtrдgliche SchallschutzmaЯnahmen, Дnderungen der Sperrstundenzeiten usw. in Betracht.
Staubsaugen am Sonntag - so nehmen Sie auf die Nachbarn Rücksicht
Staubsaugen am Sonntag kann für Ihre Nachbarn unter Umständen eine Zumutung sein. Wenn es trotzdem sein muss, sollten Sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten.
Was Sie benötigen:
- Wissen um die gesetzlichen Ruhezeiten
- Hausordnung
- Gemeindeordnung
Für das Staubsaugen am Sonntag sind gesetzliche Zeiten vorgesehen, in denen Sie ohne Weiteres Ihre häuslichen Tätigkeiten ausführen können. Allerdings sollten Sie innerhalb der Ruhezeit darauf verzichten, um mit Ihren Nachbarn nicht in Konflikt zu geraten.
Staubsaugen außerhalb der Ruhezeiten
- Die Ruhezeiten sind gesetzlich je nach Bundesland und Gemeinde entweder durch das Landesimmissionsschutzgesetz, das Festtagsgesetz oder auch die Gemeindeordnung festgelegt. Auch Ihr Mietvertrag und die Hausordnung können als Anhaltspunkte dienen, wobei diese nicht die amtlichen Gesetze außer Kraft setzen, sondern lediglich erweitern dürfen, etwa durch zusätzliche Vereinbarungen.
Am Sonntag Haushaltstätigkeiten ausführen
- Die absolute Vermeidung von Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht, gilt nur für die Nachtruhe. Es ist demnach in der Regel erlaubt, auch am Sonntag außerhalb der Ruhezeiten zu staubsaugen. Trotzdem sollten Sie Feingefühl beweisen und nicht vor 11 Uhr mittags oder nach 18 Uhr staubsaugen.
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, achten Sie auf die Ruhezeiten. Sie dürfen von …
Darf man sonntags saugen?
813 mal gelesen
Bei mir ist immer samstags der groГџe Hausputz angesagt. Mit Mann, Kindern und jeder Menge Besuch kommt ja genug Dreck ins Haus, dass es immer etwas zu tun gibt
Heute ist mir aber etwas wichtiges dazwischen gekommen, so dass ich meinen Hausputz verschieben muss! Am besten ginge das morgen, da habe ich nichts zu tun. Beim Fenster putzen, aufräumen und wischen mache ich mir auch überhaupt keine Gedanken. Aber das Saugen?! Dabei entsteht ja schon einiges an Lärm. Und wenn ich so ans Rasenmähen denke, ist das ja sonntags genau deshalb verboten.
Ist Staubsaugen am Sonntag Гјberhaupt erlaubt oder riskiere ich dann Г„rger? Das ganze Haus fegen mГ¶chte ich eigentlich nicht, da werde ich ja nie fertig.
Antworten: 3
also grundsätzlich ist es nicht verboten, an Sonn- und Feiertagen die Wohnung zu saugen. Im Gesetz steht, dass an diesen Tagen Tätigkeiten verboten sind, die über die Zimmerlautstärke hinausgehen.
Wie wird Zimmerlautstärke definiert?
Bei Zimmerlautstärke handelt es sich um Geräusche, die in Nachbarwohnungen nur noch geringfügig zu hören sind. Wenn Du beispielsweise mit der Bohrmaschine hantierst, dann ist das deutlich zu laut. Gegen einen Mixer in der Küche kann aber keiner etwas sagen.
Beim Staubsauger ist das so eine Sache. Es kommt hier auf einige Dinge an, wie etwa die Lautstärke des Saugers (neue Sauger sind meist leiser als alte) und die Dauer des Saugens (20 Minuten oder 3 Stunden). Auch sollte man nicht unbedingt bei offenen Fenstern saugen.
DarГјber hinaus gilt es noch weiteres zu beachten:
- Mittagsruhe (12.00/13.00 bis 15.00 Uhr) einhalten
- Nachruhe (22.00 bis 7.00 Uhr) einhalten
- MГ¶gliche andere Ruhezeiten sind in der Hausordnung vermerkt.
- Du solltest beim Staubsaugen Rücksicht nehmen. Also nicht unbedingt um 7.00 Uhr morgens schon anfangen. Liegst Du eh schon im Klinsch mit den Nachbarn, dann vielleicht tatsächlich darauf verzichten, um unnötigen Stress zu vermeiden.
- Alternativ kГ¶nntest Du bei Deinen Nachbarn klingeln und ihnen mitteilen, dass Du am Sonntag ausnahmsweise mal fГјr eine halbe Stunde saugen mГјsstest - wenn man mit den Nachbarn reden kann, dann hat da sicherlich keiner was dagegen.
Hier noch als Ergänzung ein paar Dezibel-Angaben zum Vergleich:
- Vogelgezwitscher = 50 dB
- Radio oder Fernseher in Zimmerlautstärke = 55 dB
- normales Gespräch = 60 dB
- Staubsauger = 70 dB
- Haartrockner = 70 dB
- PKW = 75 dB
Zum Thema Zimmerlautstärke siehe auch hier:
Гњber sowas wГјrde ich mir gar keinen Kopf machen. Einfach saugen und fertig. Man muss ja nicht pГ¤pstlicher sein als der Papst. Wer sollte sich schon am Staubsaugen stГ¶ren. Das ist ein stinknormales AlltagsgerГ¤usch. Wenn du nicht gerade zur Mittagszeit damit loslegst, sollte das kein Problem sein. Bei uns wird das dauernd gemacht. Wir saugen jeden Tag, auch sonntags. Selbst bei der intensivsten KrГјmel- und Staubverfolgung dauert das doch kaum eine halbe Stunde, bis das Haus fertig ist.В
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